Eine Schwangerschaft bringt viele Fragen mit sich. Wir begleiten Sie davor, dabei und danach – mit Beratung, mit Geld und mit medizinischer Versorgung.
Was Ihnen gesetzlich zusteht, regeln die Mutterschafts-Richtlinien. Das ist der Katalog, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die Vorsorge in der Schwangerschaft festlegt.
Eine Schwangerschaft dauert in der Regel rund 40 Wochen. Bis zur 32. Woche haben Sie alle vier Wochen einen Kontrolltermin, danach alle zwei Wochen.
Ist der errechnete Termin erreicht, folgen die Kontrollen alle zwei Tage. Ab dem zehnten Tag danach kommen Sie täglich, ab dem 14. Tag wird die Geburt eingeleitet.
Bei erhöhtem Risiko – etwa bei Zwillingen – liegen die Termine enger: zunächst alle zwei Wochen, später wöchentlich.
Auf einen Blick
300 € + 300 €
je Schwangerschaft – plus bis zu 300 Euro für die Rufbereitschaft einer Hebamme

Häufig gestellte Fragen
Ihre ärztliche Praxis stellt die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus, diese enthält auch Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld.
Den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes zahlen wir Ihnen, sobald Sie uns die Geburt Ihres Kindes mitgeteilt haben.
Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie per Mail, Post oder OGS an uns senden.
Auch eine Geburtsurkunde können Sie per Mail, Post oder OGS bei uns einreichen.
Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro täglich, die Differenz zum letzten Netto-Verdienst zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Voraussetzung ist, dass die Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers bei uns vorliegt und die Schutzfrist bereits begonnen hat.
Sie erhalten Mutterschaftsgeld für mindestens 99 Tage.
Konnten Sie einen Teil davon vor der Geburt nicht nutzen, hängen wir ihn hinten an – zum Beispiel bei einer Frühgeburt.
Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Elterngeldstelle erhalten Sie automatisch, sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt.
Eine kostenlose professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft:
Im Rahmen unseres besonderen Versorgungsvertrages mit unserem Kooperationspartner DentNet übernehmen wir die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass Sie diese in einer teilnehmenden Zahnarztpraxis durchführen lassen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über Ihre Versichertenkarte. Erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis eine Privatrechnung, ist keine Kostenübernahme durch die BKK W&F möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter dentnet.de/krankenkassen/bkk-wirtschaft-finanzen-und-dentnet.
Zusätzlich steht Ihnen ein besonderes Mehrleistungsbudget von 300 Euro je Schwangerschaft zur Verfügung. Für die Rufbereitschaft einer Hebamme kommen bis zu 300 Euro obendrauf.
Aus dem Budget von 300 Euro erstatten wir fünf Vorsorgetests. Alle setzen ein erhöhtes Infektionsrisiko voraus:
- Toxoplasmose-Test – zum Beispiel bei Kontakt mit Katzen
- Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest) – zum Beispiel bei Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
- Antikörpertest auf Ringelröteln – zum Beispiel für Tagesmütter, Lehrerinnen und Erzieherinnen
- Antikörpertest auf Windpocken – zum Beispiel für Tagesmütter, Lehrerinnen und Erzieherinnen
- B-Streptokokken-Test – zum Beispiel für Tagesmütter, Lehrerinnen und Erzieherinnen
Die Untersuchung muss qualitätsgesichert erfolgen. Die Praxis nimmt entweder an der vertragsärztlichen Versorgung teil oder ist nach § 13 Absatz 4 SGB V berechtigt.
Ebenfalls aus dem Budget von 300 Euro erstatten wir den Geburtsvorbereitungskurs für eine Begleitperson. Wen Sie mitbringen, entscheiden Sie selbst. Die Begleitperson muss nicht bei uns versichert sein.
Die Hebamme muss nach § 13 Absatz 4 SGB V oder § 134a Absatz 2 SGB V zur Leistungserbringung berechtigt sein. Reichen Sie die Teilnahmebescheinigung und die spezifizierte Rechnung ein.
Zusätzlich zu den 300 Euro beteiligen wir uns mit bis zu 300 Euro an der Rufbereitschaft einer Hebamme in der 30. bis 42. Schwangerschaftswoche. Insgesamt sind so bis zu 600 Euro möglich. Reichen Sie dafür die spezifizierte Rechnung der Hebamme ein.
Wichtig: Reichen Sie Ihre Unterlagen bis spätestens 31. März des Folgejahres bei uns ein. Danach verfällt Ihr Anspruch auf Erstattung. Ultraschalluntersuchungen sind durch ein gesetzliches Verbot nicht Bestandteil des Budgets.
Konnten Sie keine Hebamme vor Ort finden oder kann diese nicht alle gesetzlichen Leistungen anbieten, unterstützt Sie zudem Keleya. Die Hebammen-Sprechstunde bietet werdenden und frischgebackenen Müttern die Möglichkeit, ein Telefongespräch oder einen Text-Chat mit einer zertifizierten Hebamme zu führen, verfügbar 365 Tage im Jahr von 07:00 bis 22:00 Uhr.
Die Hebammenberatung ist Teil der Keleya App und kann hier direkt genutzt werden.
Weitere exklusive Leistungen der BKK W&F in der keleya App:
- Personalisierter Home Feed
- Symptom-Tracker
- Schwangerschaftswissen
- Wichtige Checklisten
- Live-Sessions zu Themen wie: Geburtsvorbereitung, Wochenbett, Stillen, Babyhandling, aber auch Workouts wie Yoga, Fitness oder Meditation
- Online-Geburtsvorbereitungskurs auch auf Englisch
- Online Stillkurs
- Online Rückbildungskurs
- Online Kurs Erste Hilfe am Baby & Kind
- Modul Frühgeburt
Hinweis: Bietet Ihre Hebamme Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse vor Ort an, sollten Sie diese Kurse auch vorrangig vor Ort in Anspruch nehmen. Können Sie an keinen Vor-Ort-Kursen teilnehmen, nehmen Sie gerne das Online-Angebot über die Keleya App in Anspruch.
Eine Fehlgeburt ist körperlich und seelisch sehr belastend. Die Dauer des Mutterschutzes hängt davon ab, in welcher Schwangerschaftswoche es zu einer Fehlgeburt kam:
- ab der 13. Woche bis zu 2 Wochen
- ab der 17. Woche bis zu 6 Wochen
- ab der 20. Woche bis zu 8 Wochen
Für die Auszahlung brauchen wir eine formlose ärztliche Bescheinigung. Aus ihr müssen das Datum und die Schwangerschaftswoche hervorgehen.


