Die Geburt eines Kindes ist für werdende Eltern ein spannendes und prägendes Erlebnis, das viele Fragen und Entscheidungen mit sich bringt. Die gesetzliche Krankenversicherung versorgt junge Familien mit Beratungsleistungen, finanzieller Unterstützung und natürlich der medizinischen Versorgung – vor, während und nach der Geburt ihres Kindes, damit es Mutter und werdendem Kind an nichts fehlt. Grundlage sind die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien.
In der Regel dauert eine Schwangerschaft rund 40 Wochen. Werdenden Müttern stehen sowohl in dieser Zeit als auch nach der Entbindung umfangreiche Vorsorgeleistungen zu. Neben speziellen Tests wie der Blutgruppenbestimmung, der Bestimmung des Rhesusfaktors, einem Antikörpersuchtest oder einer Bestimmung des Schutzes vor einer Rötelninfektion (Rötelntiter) gibt es dabei zahlreiche sich wiederholende Schwangerschaftsuntersuchungen.
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind Kontrollen alle vier Wochen vorgesehen. Ab dann werden die Termine bis zum errechneten Termin zweiwöchentlich sein. Ist der errechnete Geburtstermin erreicht, werden die Kontrollen bis zum zehnten Tag über dem Termin alle zwei Tage stattfinden. Dann sind bis zum 14. Tag tägliche Kontrollen angesetzt. Danach wird die Geburt eingeleitet. Bei Risiken, wie z. B. einer Zwillingsschwangerschaft, werden die Vorsorgetermine alle zwei Wochen sein, dann wöchentlich.
Versicherte der BKK W&F steht zusätzlich ein besonderes Mehrleistungsbudget von bis zu 300 Euro je Schwangerschaft an Erstattungen zu folgenden Themen zur Verfügung:
Wichtig: Diese Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen. 3D- und/oder 4D-Ultraschalluntersuchung sind durch ein gesetzliches Verbot ab 1.1.2021 nicht mehr Bestandteil des Budgets.
Im Rahmen einer Schwangerschaft und Geburt übernehmen wir zahlreiche Leistungen, angefangen bei Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind, der Hebammenhilfe, der ärztlichen Betreuung, Arznei- und Heilmitteln sowie den Kosten einer Entbindung in Vertragskliniken sowie einer möglichen häuslichen Pflege und Haushaltshilfe.
Arbeitnehmerinnen erhalten während der so genannten Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach der Entbindung) zudem Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettoverdienstes. Es beträgt max. 13 EUR je Kalendertag – eine Differenz zum Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuer- und sozialversicherungsfrei). Wurde die Zahlungsdauer durch eine Frühgeburt oder eine sonstige vorzeitige Entbindung verkürzt, verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung um diese Tage. Andere Frauen erhalten Krankengeld als Mutterschaftsgeld, sofern ein Anspruch darauf besteht.