Die Geburt eines Kindes ist für werdende Eltern ein spannendes und prägendes Erlebnis, das viele Fragen und Entscheidungen mit sich bringt. Die gesetzliche Krankenversicherung versorgt junge Familien mit Beratungsleistungen, finanzieller Unterstützung und natürlich der medizinischen Versorgung – vor, während und nach der Geburt ihres Kindes, damit es Mutter und werdendem Kind an nichts fehlt. Grundlage sind die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien.
In der Regel dauert eine Schwangerschaft rund 40 Wochen. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind alle vier Wochen Kontrollen vorgesehen. Ab dann werden die Termine bis zum errechneten Termin zweiwöchentlich sein. Ist der errechnete Geburtstermin erreicht, werden die Kontrollen bis zum zehnten Tag über dem Termin alle zwei Tage stattfinden. Dann sind bis zum 14. Tag tägliche Kontrollen angesetzt. Danach wird die Geburt eingeleitet. Bei Risiken, wie z. B. einer Zwillingsschwangerschaft, werden die Vorsorgetermine alle zwei Wochen sein, dann wöchentlich.