Für die deutschen Sportmediziner gibt es keine Diskussion, Neulinge und Wiedereinsteiger müssen vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung zur ärztlichen Untersuchung, um möglichen Vorerkrankungen und damit verbundenen Risiken vorzubeugen.
Häufig gestellte Fragen
Die BKK W&F erstattet für Leistungen der Sportmedizin jährlich 100 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro.
Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, nach der die Untersuchung dazu geeignet und notwendig ist, um kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Sofern weitere ärztlich bescheinigte Risiken* vorliegen, können Versicherte auch folgende erweiterten Leistungen in Anspruch nehmen:
- Belastungselektrokardiogramm
- Lungenfunktionsuntersuchung
- Laktatbestimmung
Die Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.
* erhöhtes Körpergewicht, erhöhter Blutdruck, kardiovaskuläre Vorerkrankungen, Atemwegserkrankungen, Skeletterkrankungen, Diabetes, Rauchen oder Alkoholmissbrauch


