Unterstützung bei Behandlungsfehlern

ePA-Hilfe

Jeden Tag werden viele Menschen in Deutschland von qualifizierten medizinischen Fachkräften behandelt. In der Regel verlaufen diese positiv. Doch auch Ärzte sind Menschen, denen Fehler unterlaufen können.

Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn

  • eine Behandlung nicht dem medizinischen Standard entspricht und
  • sie nicht angemessen, sorgfältig, richtig und zeitgerecht durchgeführt worden ist
  • Organisationsmängel im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis bestehen
  • Fehler bei der Bedienung und Kontrolle von medizinisch-technischen Geräten wurden
  • der behandelnde Arzt diagnostisch oder therapeutisch Fehlentscheidungen getroffen
  • keine ausreichende Aufklärung über die in Frage kommende Behandlung erfolgt ist.

Die BKK W&F unterstützt bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit Rat und Tat. So können über den Medizinischen Dienst im Bedarfsfall Gutachten erstellt werden, die Kosten dafür übernehmen wir. Auch die Kosten eines privat veranlassten Gutachten erstatten wir bis zur Höhe von 150 Euro, wenn dies vorab bei der BKK W&F beantragt wird und der Versicherte seine Zustimmung zur Weitergabe an den Medizinischen Dienst erteilt.

Für eine Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, benötigen wir eine möglichst chronologische Schilderung des Behandlungsablaufs. Daraus sollten folgende Punkte hervorgehen:

  • Was wurde behandelt? Welche Beschwerden traten wann auf?
  • Welche Ärzte haben behandelt? Über welchen Zeitraum?
  • Welche Befunde (Laborwerte, Sonographie-, Röntgen-, MRT-Bilder usw.) wurden von wem erhoben/angefertigt?
  • Welcher möglichst konkrete Vorwurf wird welchem Arzt/Krankenhaus gemacht?
  • Welchen Anwalt haben Sie ggf. mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt?

Da Ärzte und Krankenhäuser an die ärztliche Schweigepflicht gebunden sind, benötigten wir darüber hinaus oft eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Nur mit dieser Erklärung dürfen Ärzte und Krankenhäuser Unterlagen an uns herausgeben.

Voraussetzung ist zudem, dass der Behandlungsfehler bei der Inanspruchnahme einer Leistung der BKK W&F eingetreten ist.