Für Pflegepersonen, die ihre Hilfe nicht erwerbsmäßig in einem Haushalt leisten (ehrenamtliche Pflege), bietet die Pflegeversicherung ebenfalls spezifische Leistungen und weitere Vorteile.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind
Ehrenamtlichkeit entfällt nicht deshalb, weil der Pflegebedürftige das Pflegegeld an seine Pflegeperson weiterreicht. Auch müssen Pflegende nicht befürchten, dass ihnen andere Sozialleistungen (wie Elterngeld oder vorzeitige Altersrente) aus diesem Grund gestrichen werden.
Ebenso muss niemand deswegen aus der kostenfreien Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung bei der BKK ausscheiden. Wer allerdings Arbeitslosengeld bezieht, der sollte der Agentur für Arbeit die ehrenamtliche Pflege anzeigen, damit geprüft werden kann, ob weiterhin Vermittlungsfähigkeit vorliegt.
Angehörige von Pflegebedürftigen, aber auch andere Personen, die sich für ehrenamtliche Pflege interessieren, können kostenfrei an Pflegekursen der BKK-Pflegekasse teilnehmen. Wenn es sinnvoll ist, erhalten Pflegepersonen, die einen BKK-Versicherten pflegen, individuelle Pflegeberatung auch im häuslichen Bereich. Über Einzelheiten zu unserem Kursprogramm informieren wir Sie bei Bedarf gern ausführlicher.