Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Sie ist klein, handlich und Eintrittskarte zu Leistungen bei Ärzten und Krankenhäusern: die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ihr integrierter Chip speichert die Versicherungsdaten, das aufgedruckte Passbild schützt vor Missbrauch.

Neue eGK mit NFC-Funktion bestellen

Laden Sie ein aktuelles Bild von sich hoch und erhalten Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (erkennbar an einer 6-stelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben).

PIN-Brief bestellen

Für die Nutzung vieler freiwilliger Anwendungen (z.B. E-Rezept) ist die Eingabe einer PIN erforderlich. Um eine PIN zu erhalten, ist eine vorherige Identifikation erforderlich. Eine bequeme Möglichkeit bietet das Nect eID-Verfahren zur Prüfung über die eID Ihres Personalausweises:

Darüber hinaus stehen für die Identifikation zum Versand einer PIN der eGK Ihnen folgende Verfahren zur Verfügung:

  • Persönlicher Besuch einer unserer Geschäftsstellen (Wir identifizieren Sie)
  • Postident zu Hause (nach formloser Information der BKK W&F wird Sie ein Postbote zu Hause besuchen und identifizieren)

Halten Sie bei allen Verfahren dafür bitte Ihre eGK und Ihren Personalausweis bereit. Nach erfolgreicher Identifikation erhalten Sie automatisch eine PIN über die Deutsche Post.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Versicherte ab 15 Jahren bekommt eine eigene Karte mit seinem Foto. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält folgende Pflichtangaben zur Person:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)

Die elektronische Gesundheitskarte bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in ihren weiteren Entwicklungsstufen neben den Pflichtangaben freiwillig zusätzliche medizinische Angaben zu speichern. Jeder und jede Versicherte kann selbst entscheiden, welche freiwilligen Anwendungen er/sie nutzen möchte.

Notfalldaten

Bei einem Notfall müssen Unfallärztinnen und -ärzte schnell handeln. Auf freiwilliger Basis können Versicherte in Zukunft notfallrelevante Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten sowie andere wichtige Diagnosen auf ihrer Karte speichern lassen.

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Medikationsplan

Diese Anwendung ermöglicht, eingenommene Medikamente zu dokumentieren, um so Arzneimittelverträglichkeiten prüfen zu können. Erste Stufe zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung ist der elektronische Medikationsplan.  Auf freiwilliger Basis können so alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für eine Patientin bzw. einen Patienten dokumentiert werden.

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Werden freiwillige Anwendungen genutzt, können Versicherte alleine bestimmen, ob und welche medizinischen Daten mit über den Zugangsschlüssel Gesundheitskarte gespeichert werden sollen. Ohne Einwilligung kann niemand auf diese vertraulichen Daten zugreifen. Dazu ist eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) notwendig. Diese Geheimnummer macht die Karte zum persönlichen Schlüssel des Versicherten. Als Gegenstück erhalten auch (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine eigene Karte, den so genannten Heilberufsausweis. Erst wenn die Gesundheitskarte und der Heilberufsausweis im Kartenlesegerät stecken und sich beide Seiten mit ihrer jeweiligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) identifiziert haben, können die Daten entschlüsselt und gelesen werden. Wichtig:

  • Für den alltäglichen Gebrauch bei Arztbesuchen oder für das Auslesen der Notfalldaten ist auch nach der Ausgabe keine PIN notwendig.
  • Jede Gesundheitskarte wird mit einer eigenen PIN versehen. Erhalten Sie eine neue Karte, ist ein bereits vorhandener PIN daher wertlos. Damit Sie eine PIN auch der einzig gültigen Gesundheitskarte zuordnen können, teilen wir Ihnen im Schreiben zur PIN auch eine Kartenkennnummer mit. Diese Kennnummer finden Sie auf der Rückseite der Karte.

Geht ein Patient ohne Gesundheitskarte zum Arzt, muss er bei nicht verschiebbaren Behandlungen innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte nachreichen. Andernfalls kann der Arzt oder Psychotherapeut die Behandlung privat abrechnen. Reicht der Patient bis Quartalsende die gültige eGK nach oder bestätigt seine Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, erhält er das Geld zurück, und der Arzt rechnet die Behandlung wie gewohnt als Kassenleistung ab. Nur für folgende Fälle gilt das so genannte Ersatzverfahren:

  • die Gesundheitskarte liegt nach Krankenkassenwechsel oder Wechsel der Versicherungsart noch nicht vor
  • die Gesundheitskarte ist aufgrund eines technischen Defekts nicht lesbar.
  • die Gesundheitskarte kann im Rahmen eines Hausbesuchs nicht mobil eingelesen werden.

Beim Ersatzverfahren bestätigt der Patient durch Unterschrift auf einem Abrechnungsschein, dass er Mitglied der Krankenkasse ist.

Nein. Nach einem Umzug erhalten Sie von uns keine neue eGK. Ihre persönlichen Daten werden seit der Kartengeneration “G2” beim Arztbesuch direkt auf dem Chip aktualisiert. Haben Sie uns Ihre neue Adresse mitgeteilt, wird diese beim nächsten Arztbesuch mit dem Einlesen auf dem Chip synchronisiert.

Die meisten Smartphones und Tablets verfügen mittlerweile über eine NFC-Schnittstelle. Damit können Sie auf Ihre Gesundheitskarte “kontaktlos” zugreifen. Mit Einführung der elektronischen Patientenakte steht eine erste echte Anwendung zur Verfügung, die vom Smartphone oder Tablet aus mit Karte und PIN sicher geöffnet werden kann.

In Arzt- und Zahnarztpraxen ändert sich nichts, da sie nicht über NFC-fähige Lesegeräte verfügen.

Ist Ihre Gesundheitskarte für die kontaktlose Nutzung bereits geeignet, so finden Sie ein NFC-Symbol im oberen Bereich Ihrer Gesundheitskarte.

Sie benötigen die CAN um Ihre Gesundheitskarte kontaktlos zu nutzen. Die CAN ist eine zusätzliche Zugriffsbedingung. Sie wird am Lesegerät (z.B. Smartphone oder Tablet) eingegeben. Die Eingabe der CAN ist erforderlich um eine sichere verschlüsselte Verbindung zwischen Ihrer Gesundheitskarte und Ihrem Endgerät aufzubauen. So sollen missbräuchliche Drittzugriffe verhindert werden. Die CAN ist auf Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt. Sie ist sechsstellig und ist auch im Chip Ihrer Karte gespeichert.

 

Die Nutzung Ihrer Gesundheitskarte durch die NFC Funktion gilt als sicher, da hier Daten nur in einer geringen Distanz und nur in Kombination mit Ihrer CAN verschlüsselt übertragen werden können.

Für diese Fälle gibt es zwei Möglichkeiten, bei denen eine sogenannte “elektronische Ersatzbescheinigung” direkt an die Praxis gesendet wird:

  1. Ist die sogenannte KIM-Adresse der Praxis bekannt (liegt meist als QR-Code der Anmeldung aus), können Versicherte diesen Code über die BKK-App der Online-Geschäftsstelle (OGS) scannen (Rubrik “Meine BKK W&F”, Kachel “Bescheinigungen”).
    Die Versichertendaten werden dann automatisch und innerhalb von wenigen Minuten von der BKK W&F elektronisch an die Praxis geschickt.
    Dieses Angebot ist verpflichtend (nur für Zahnärzte gilt diese Pflicht noch nicht).
  2. Die Praxis kann eine elektronische Ersatzbescheinigung auch ohne App über die eigene Praxisverwaltungssoftware anfordern. Hierzu muss das Einverständnis des Versicherten aber gesondert dokumentiert werden.
    Diesen Service können Praxen freiwillig anbieten.
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