Via PC: Desktop-Client:
Für Versicherte mit bereits bestehender ePA und NFC-fähiges Kartenlesegerät
Mehr Infos dazu unter: https://epaclient.de/
FAQs:
Stellen Sie individuelle Fragen im magentafarbenen ePA-Chatbot (rechts unten).
Via PC: Desktop-Client:
Für Versicherte mit bereits bestehender ePA und NFC-fähiges Kartenlesegerät
Mehr Infos dazu unter: https://epaclient.de/
Stellen Sie individuelle Fragen im magentafarbenen ePA-Chatbot (rechts unten).
Auch für Versicherte ohne Smartphone gibt es die Möglichkeit, eine Patientenakte anzulegen und zu führen. Hierzu kann dem behandelnden Arzt in der Praxis über die elektronische Gesundheitskarte Zugriff auf die Akte gewährt werden, damit er Dokumente in der ePA einsehen oder eigene Dokumente einstellen kann.
Um die ePA nutzen zu können und den Leistungserbringern Zugriff auf die Akte zu gewähren, benötigen die Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit kontaktloser Verbindungsmöglichkeit, einer sogenannten NFC-Schnittstelle. Zudem ist ein persönlicher PIN erforderlich. Zu beachten ist: Die ePA kann ausschließlich durch den Leistungserbringer vor Ort verwaltet und eingesehen werden.
Die Registrierung erfolgt in diesem Fall auf Antrag direkt bei der BKK W&F. Die Beantragung empfiehlt sich, sobald der behandelnde Arzt an die Telematikinfrastruktur der ePA angebunden ist, da eine angelegte, aber nicht von einem Arzt aktivierte Akte automatisch nach 100 Tagen wieder gelöscht wird.
Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, die bis zum 16. Geburtstag des Kindes von einem ebenfalls gesetzlich versicherten, sorgeberechtigten Vertreter verwaltet wird.
Da die sichere Identifikation von Kindern über automatisierte Identverfahren auf Basis von Ausweisdokumenten nicht möglich ist, ist eine persönliche Identifikation durch die BKK W&F erforderlich. Bitte melden Sie sich daher bei uns, wenn eine ePA für Kinder eröffnet werden soll.
Versicherte haben mit einem ePA Desktop-Client die Möglichkeit, auch über ihren PC auf ihre ePA zuzugreifen. Die Nutzung ist grundsätzlich aber nur für Versicherte mit bestehender ePA möglich. Über den Desktop-Client können also keine neuen Nutzerregistrierungen für die ePA durchgeführt werden.
Neben der Erfüllung allgemeiner Systemvoraussetzungen wird zusätzlich ein an den PC oder Laptop angebundenes (und selbst finanziertes) Kartenlesegerät zum Auslesen der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (NFC-eGK) benötigt.
Ausführliche Informationen zum Download des Clients finden Sie unter https://epaclient.de/.
Berechtigungen
Sie können in Ihrer ePA die Berechtigungen steuern, wer auf Daten in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen sind zeitlich begrenzt und gelten für Kategorien von Dokumenten. Patientendokumente sind Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben. Arztdokumente sind Dokumente, die Ärzte, Mediziner und andere Berechtigte in Ihre ePA hochgeladen haben. In der Berechtigungsliste werden alle Berechtigten angezeigt, welche derzeit Zugriff auf Dokumente in Ihrer ePA haben. In der Liste ist ersichtlich, auf welche Kategorie von Dokumenten jeweils Zugriff besteht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Ihre Berechtigungen in Listenform als PDF auf Ihrem Gerät zu speichern.
Verwaltung von Berechtigungen für Praxen und andere Leistungserbringenden?
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen. Die Berechtigung erteilen Sie ganz einfach in der Praxis: Sie stecken Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ins Lesegerät. Für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen darf die Praxis dann auf Ihre ePA zugreifen.
Vertreterregelung
Mit der Vertreterregelung können Sie Dritten berechtigen, für Sie die ePA zu führen. Sie können auch selbst als Vertreter für eine ePA eingesetzt werden – z. B. für Ihre Kinder oder ältere Familienmitglieder.
Sie können selbst max. 5 Vertreter hinzufügen und löschen. Verteter haben die gleichen Rechte wie der ePA Nutzer in der Dokumenten- und Berechtigungsverwaltung.
Vorraussetzungen für den Vertretenden:
Ein Vertreter muss keine eigene ePA führen, die Registrierung dafür ist aber zwingend notwendig.
Patientenquittung
Nach Berechtigung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN finden Nutzerinnen und Nutzer umgehend eine Patientenquittung über in Anspruch genommene Leistungen als Dokument in ihrer Dokumentenablage. Weitergehende Berechtigungen sind damit nicht verbunden.
Dokumentarten
In der Dokumentenliste sehen Sie alle Dokumente, die in Ihrer ePA derzeit abgelegt sind. Sie können die Dokumente nach Titel, Autoren und weiteren Kriterien durchsuchen und filtern. Sie können weitere Details zu Dokumenten abrufen, und diese anzeigen bzw. auf Ihr Gerät herunterladen. Da Sie selbst bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA vorhanden sind, können Sie Dokumente auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu Lücken in Ihrer medizinischen Historie kommen kann.
Dokumente hochladen
In der Dokumentenliste können Sie auch neue Dokumente in Ihre ePA einstellen. Wählen Sie dafür ein auf Ihrem Gerät vorhandenes Dokument. Die App schlägt beim Einstellen des Dokuments Metadaten vor. Sie können diese Daten verändern und so anpassen, dass Sie das Dokument später auf einfache Weise wiederfinden können. Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Upload in Ihre ePA und stellt damit sicher, dass nur Sie oder Berechtigte darauf Zugriff haben.
Dateiformate
Bitte nutzen Sie folgende Dateiformate:
Dokumentgröße (z. B. Bilder)
Die Maximalgröße beträgt für jedes Dokument 25 MB.
Maximaler Speicherplatz
Die ePA hat keine Speicherbegrenzung.
Dokumente herunterladen, drucken oder löschen
Sie können jederzeit Ihre Dokumente aus Ihrer elektronischen Patientenakte herunterladen und ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten. Achten Sie darauf, dass die heruntergeladenen Dokumente in einem sicheren Ordner gespeichert werden.
Sie können Ihre hochgeladenen Dateien, ganze Anwendungen wie z. B. den Impfpass oder auch die komplette elektronische Patientenakte jederzeit selbst löschen. Einzelne ärztliche Untersuchungen/Dokumentationen in den Anwendungen können Sie allerdings nicht selbst löschen. Sie können aber Ihren Arzt/Ihre Ärztin dazu berechtigen.
Wenn Sie Dokumente oder Anwendungen löschen möchten, gehen sie wie folgt vor:
Die Sperrung einer bereits eigenständig angelegte elektronischen Patientenakte ist rund um die Uhr unter https://iam-bms.de/auth/realms/105734543/account möglich.
Wichtig: Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Ob Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden in der jetzigen Form der ePA selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten. Auch bei der künftigen ePA für alle, die 2025 eingeführt wird soll, gilt das Prinzip der Freiwilligkeit und Datenhoheit der Versicherten. Sie können die ePA über die App dann selbst aktiv nutzen, müssen dies aber nicht. Wenn Sie keine ePA für alle möchten, können Sie der Nutzung widersprechen.
Sie können Ihre elektronische Patientenakte jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn Sie die App nutzen, ist dies ganz bequem direkt in der App möglich.
Wer die ePA ohne mobiles Endgerät nutzt, kann telefonisch kündigen, uns eine E-Mail bzw. einen Brief schreiben oder sich an die Mitarbeitenden in einem unserer Kundenservices wenden. Es besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von 28 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Sie die Kündigung jederzeit bei uns widerrufen. Geschieht dies nicht, werden alle gespeicherten Daten gelöscht und die ePA geschlossen. Bis zum Ende der Frist haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihre Daten auf Ihr Smartphone zu kopieren.
Gesetzlich Versicherte können nur eine aktive ePA besitzen. Wenn Sie bei einem Krankenkassenwechsel Ihre ePA nicht kündigen, erhalten Sie eine Fehlermeldung bei Ihrer neuen Krankenkasse.
Sobald Sie ihre alte ePA kündigen, können Sie auch eine neue ePA anlegen. Wählen Sie dabei die Datenmitnahme aus, hierbei werden Ihre Daten an die neue ePA übertragen. Anschließend wird die alte ePA automatisch gelöscht.
Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt automatisch. Hierfür sind drei Schritte notwendig:
Wichtig:
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen oder Ihren Zugang durch mehrmalige Falscheingabe (5 Versuche) gesperrt haben, dann können Sie sich ganz einfach online in Ihrer Patientenakte ein neues Passwort vergeben. Gehen Sie dafür die folgenden Schritte durch:
Appcode vergeben/vergessen
Wenn Sie sich auf einem neuen oder zweiten Gerät anmelden, müssen Sie dieses mit Ihrem Benutzerkonto verbinden.
Vergeben Sie dazu einen freiwählbaren 6-stelligen App-Code und bestätigen Sie diesen durch eine erneute Eingabe – der Appcode wird also vom Nutzenden selbst vergeben.
Haben Sie den Appcode vergessen, können wir diesen zurücksetzen, allerdings ist dann auch eine erneute Identifizierung notwendig.
Geräteverwaltung
Beim Zugriff auf Ihre ePA stellt das Aktensystem sicher, dass nur Geräte zugreifen können, die bereits im Aktensystem registriert sind. In der Geräteverwaltung finden Sie alle Geräte, von denen Sie schon auf Ihre ePA zugegriffen haben. Sie können den Zugriff einzelner Geräte hier sperren oder wieder erlauben, oder Geräte komplett entfernen. Wenn Sie mit neuen Geräten auf Ihre ePA zugreifen, müssen Sie den Zugriff über einen Bestätigungslink autorisieren, der Ihnen an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zugesendet wird.
Erneutes Einloggen mit KV-Nummer und Passwort
Der Anmeldetoken bleibt 180 Tage lang gespeichert, sofern keine neue Appversion erscheint oder das Handy neu gestartet wird.
Protokolle
Eine ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll, das Nutzende jederzeit abrufen, aber auch exportieren können. In diesem Protokoll sind sämtliche Zugriffe – von Nutzenden selbst, aber auch von Berechtigten – auf die ePA ersichtlich. Man kann also nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben. Man kann das Protokoll gezielt durchsuchen und filtern. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht zu betrachten. Hier können Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzenden, Bezeichner des Objektes usw. eingesehen werden.
Aktionsmöglichkeiten
Die Protokoll Liste kann jederzeit exportiert und ausgedruckt werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Brevo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen