Zusatzversicherungen

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Gesetzliche Krankenkassen dürfen private Zusatzversicherungen vermitteln. Diese sollen der Absicherung von Leistungen dienen, welche die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung nicht erbringen kann. Nicht erlaubt ist die Vermittlung von Versicherungen ohne diesen Bezug, beispielsweise eine Auto- oder Lebensversicherung.

Grundlage der Vermittlung sind Kooperationen mit privaten Krankenversicherungsunternehmen. Bei der BKK W&F ist dies durch Vereinbarungen mit Kooperationspartnern wie der Barmenia Krankenversicherung der Fall. Die Tarife können einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden. Versicherte entscheiden selbst, welche Risiken sie damit abdecken wollen und wie viel Sie für Ihren zusätzlichen Schutz ausgeben möchten.

Hinweis: Die Beratung zu den Tarifen erfolgt aus rechtlichen Gründen
nicht über die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.