Zusatzversicherungen

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Gesetzliche Krankenkassen dรผrfen private Zusatzversicherungen vermitteln. Diese sollen der Absicherung von Leistungen dienen, welche die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung nicht erbringen kann. Nicht erlaubt ist die Vermittlung von Versicherungen ohne diesen Bezug, beispielsweise eine Auto- oder Lebensversicherung.

Grundlage der Vermittlung sind Kooperationen mit privaten Krankenversicherungsunternehmen. Bei der BKK W&F ist dies durch Vereinbarungen mit Kooperationspartnern wie der Barmenia Krankenversicherung der Fall. Die Tarife kรถnnen einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden. Versicherte entscheiden selbst, welche Risiken sie damit abdecken wollen und wie viel Sie fรผr Ihren zusรคtzlichen Schutz ausgeben mรถchten.

Hinweis: Die Beratung zu den Tarifen erfolgt aus rechtlichen Grรผnden
nicht รผber die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.