Auszubildende

Wie viel zahle ich für die Krankenversicherung?
Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, zahlt jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der BKK W&F beträgt er 16,29 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,69 Prozent (ab 2023). Beide teilen Sie sich mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, sodass jeder 8,145 Prozent zahlt.
Sind weitere Versicherungen Pflicht?
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent. Auch diesen teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber. Sind Sie älter als 23 Jahre und haben keine Kinder, kommt für Sie ein Beitragszuschlag von 0,35 Prozent hinzu.
Ab wann muss ich mich versichern?
Für Auszubildende beginnt die Pflicht mit dem ersten Tag der Ausbildung. Spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn muss dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse vorlegen. Wir keine Krankenkasse aktiv gewählt, entscheidet der Arbeitgeber über die Krankenkassenzugehörigkeit.
Kann ich mich kostenfrei versichern?
Bei einer schulischen Ausbildung ohne Gehalt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in der beitragsfreien Familienversicherung bleiben. Für Azubis, die weniger als 325 Euro brutto im Monat verdienen, übernimmt der Ausbildungsbetrieb die gesamten Kosten für die Sozialversicherung, somit auch zur Kranken- und Pflegeversicherung.