Beschäftigte

Versicherung für Arbeitnehmer

Wer ist versichert?

Beschäftigte sind in der Regel krankenversicherungspflichtig und müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?

Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, zahlt jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der BKK W&F beträgt er 16,29 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,69 Prozent (ab 2023). Beide teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, sodass jeder derzeit 8,145 Prozent zahlt.

Gibt es Ausnahmen?

Für einige Arbeitnehmer gelten in der Sozialversicherung besondere Regeln. Zum Beispiel für Auszubildende mit einem Lohn/Gehalt von maximal 325 Euro oder Minijobber mit bis zu 520 Euro monatlich. Auch für Beschäftigte mit einem Lohn / Gehalt zwischen 520,01 und 2000 Euro (ab 2023) gibt es eine besondere Regelungen für den sogenannten Übergangsbereich. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

Kann ich mich auch bei höherem Einkommen gesetzlich versichern?

Auch Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitseinkommen im Jahr 2023 mindestens 66.600 Euro jährlich übersteigt – die sogenannte Versicherungspflichtgrenze  – können sich unmittelbar im Anschluss an das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht freiwillig gesetzlich weiterversichern.

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