Beschäftigte

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Versicherung für Arbeitnehmer

Häufig gestellte Fragen

Beschäftigte sind in der Regel krankenversicherungspflichtig und müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, zahlt jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ab 1.1.2025 beträgt er bei der BKK W&F 18,59 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 3,99 Prozent.

Beide Beitragssätze teilen sich Mitglieder mit Ihrem Arbeitgeber, sodass jeder 9,295 Prozent zahlt.

Für einige Arbeitnehmer gelten in der Sozialversicherung besondere Regeln. Zum Beispiel für Auszubildende mit einem Lohn/Gehalt von maximal 325 Euro oder Minijobber mit bis zu 556 Euro monatlich. Auch für Beschäftigte mit einem Lohn / Gehalt zwischen 556,01 und 2000 Euro (2025) gibt es eine besondere Regelungen für den sogenannten Übergangsbereich. Dabei steigt die prozentuale Belastung des Arbeitnehmers bis zum vollen Beitragsabzug erst nach und nach an.

Auch Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitseinkommen mindestens 73.800 Euro (2025) jährlich übersteigt – die sogenannte Versicherungspflichtgrenze  – können sich unmittelbar im Anschluss an das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht freiwillig gesetzlich weiterversichern.