Wie viel Sie für die Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, ob und wie viele Kinder man hat. Auch das Alter spielt dabei eine Rolle.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2025 voraussichtlich 3,6 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen jedoch einen Zuschlag zum allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser beträgt 0.6 Prozent.
Die Beiträge von Eltern mit mehreren Kindern sinken bis zum 5. Kind pro Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte.
Voraussichtliche Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.01.2025:
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren: 4,2 % (Arbeitnehmer-Anteil 2,4 %*)
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren: 3,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,8 %*)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren: 3,35 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,55 %*)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren: 3,1 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,3 %*)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren: 2,85 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,05 %*)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren: 2,6 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,8 %*)
*Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem man als Arbeitnehmer einen höheren Anteil für die soziale Pflegeversicherung zahlt, da dort mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 kein Feiertag zur Mitfinanzierung abgeschafft wurde.