Copyright: pikselstock / Depositphotos-ID: 315753616

Fragen & Antworten

Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und waren Sie für einen vorgeschriebenen Mindestzeitraum (Vorversicherungszeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, besteht eine Versicherungspflicht in der so genannten Krankenversicherung der Rentner.

Wer krankenversichert ist, ist auch Mitglied der BKK Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 3,05 Prozent. Versicherte, die keine Kinder erzogen und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozent. Generell von der Beitragszuschlagspflicht ausgenommen sind alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

Bei Rentnern, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und freiwillig versichert sind, werden bei der Berechnung der Beiträge neben der Rente und den Versorgungsbezügen auch weitere Einkünfte, wie zum Beispiel Mieteinkünfte und Kapitalerträge, berücksichtigt. Für die Beitragsberechnung aus Renten und Versorgungsbezügen gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags der BKK W&F in Höhe von 1,69 Prozent (ab 2023). Andere Einkünfte, wie Miet- und Kapitaleinkünfte, werden mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Beitrages belegt. Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Die Mindestbemessungsgrenze, aus der Beiträge berechnet werden, beträgt 2023 monatlich 1131,67 Euro. Freiwillig versicherte Rentenbezieher tragen den Beitrag allein. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger einen hälftigen Zuschuss zur Krankenversicherung (=8,145 Prozent) aus dem Betrag der gesetzlichen Rente.

Versicherungspflichtige Rentner zahlen aus Versorgungsbezügen Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Beitrags der BKK W&F in Höhe von 1,69 Prozent (ab 2023). Der Beitrag ist allein vom Versicherten zu tragen. Die Beitragspflicht beginnt erst mit dem ein Zwanzigstel der Bezugsgröße  monatlich übersteigenden Betrag (2023: 169,75 Euro)

Der Versichertenanteil zur Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag wird dabei direkt von der Rente einbehalten. Dabei gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze: Von Einkünften oberhalb dieses Grenzbetrages werden keine Beiträge erhoben (2023: 4.987,50 Euro monatlich) .

Wir sind für Sie da

Kontakt

Unsere Kontaktdaten

Nachricht senden

Kontaktformular
Mann am Laptop
Sprechen Sie uns an
Telefon: +49 561 51009 670 
Fax: +49 561 51009 680
E-Mail: versicherung@bkk-wf.de
Zum Kontaktformular
Ihre Mitteilung an uns
Kontakt info@bkk-wf.de

Wichtig: Für Adressänderungen nutzen Sie bitte das Formular im geschlossenen Bereich der Online-Geschäftsstelle.

Für die Bearbeitung des Formulars sind einige persönliche Angaben erforderlich. Diese Felder sind als Pflichtfelder eingerichtet ( * ). Wir behandeln alle von Ihnen eingetragenen Informationen vertraulich und ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen. Eine Weitergabe von Daten und Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. Ihre Nachricht löschen wir zudem generell nach 14 Tagen. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutz.
Mann am Laptop
Telefon
Kontakt
Direkt online Mitglied werden
Telefon
Kontakt
Direkt online Mitglied werden
users bubble cross