Selbstständige

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?
Selbständige ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen ihre Beiträge der Krankenversicherung für Selbstständige auf Grund des ermäßigten einheitlichen Beitragssatzes in Höhe von 14,0 Prozent. Wünschen Sie zusätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wird der einheitliche allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent angesetzt. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag der BKK W&F in Höhe von 1,69 Prozent (ab 2023) hinzu.
Beispiel Höchstbeitrag Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch: 4.987,50 Euro x Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,69 Prozent = 782,54 Euro
Welchen Beitrag zahle ich zur Pflegeversicherung?
Neben der Kranken- sind auch zur Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen. Der Beitragssatz beträgt aktuell 3,05 Prozent. Hinzu kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent für gesetzlich Versicherte, die keine Kinder haben. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II sind vom Zuschlag ausgenommen, ebenso wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie verwaiste Eltern.
Beispiel Höchstbeitrag Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft: 4.987,50 Euro x 3,05 Prozent = 152,12 Euro
Beispiel Höchstbeitrag Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 4.987,50 Euro x 3,40 Prozent = 169,58 Euro
Ab – und bis zu- welcher Höhe werden Einnahmen für die Bemessung der Beiträge herangezogen?
Mindestgrundlage der Beitragsberechnung von Selbstständigen bildet 2023 ein Betrag in Höhe von 1.131,67 Euro, auch wenn weniger Einnahmen erzielt bzw. erwartet werden.