Selbstständige
Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?
Selbständige ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen ihre Beiträge der Krankenversicherung für Selbstständige auf Grund des ermäßigten einheitlichen Beitragssatzes in Höhe von 14,0 Prozent. Wünschen Sie zusätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wird der einheitliche allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent angesetzt. Hinzu kommt in beiden Fällen der Zusatzbeitrag der BKK W&F in Höhe von 1,99 Prozent (2024) hinzu.
Beispiel Höchstbeitrag Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch: 5.175,00 Euro x Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,99 Prozent = 827,48 Euro
Welchen Beitrag zahle ich zur Pflegeversicherung?
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,4 Prozent.
Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, reduziert sich der Beitrag um 0,25 Prozent je Kind (maximal 5).
Sind Sie 23 Jahre oder älter und haben keine Kinder, zahlen Sie für die Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,0 Prozent. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene sind vom Zuschlag ausgenommen, ebenso wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie verwaiste Eltern.
Ab - und bis zu- welcher Höhe werden Einnahmen für die Bemessung der Beiträge herangezogen?
Mindestgrundlage der Beitragsberechnung von Selbstständigen bildet 2024 ein Betrag in Höhe von 1.178,33 Euro, auch wenn weniger Einnahmen erzielt bzw. erwartet werden.