Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe. Der so genannte Schätzerkreis prognostiziert dabei als Expertengremium jedes Jahr im Voraus die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. Er wird jeweils bis zum 1. November bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalenderjahr. 2023 beträgt der amtlich festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 1,6 Prozent.