Ein Widerspruchsverfahren ist nicht mit direkten Kosten verbunden, dies gilt auch für anschließendes Sozialgerichtsverfahren. Es können allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der BKK W&F nur erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.
Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage bei einem Sozialgericht erheben. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang unseres Bescheids. Wenden Sie sich dazu direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen.
Alternativ können Sie auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen - hierdurch können Ihnen allerdings Kosten entstehen. Diese werden nur von der BKK W&F erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.
Sie können einem Bescheid der BKK W&F auf unterschiedlichen Wegen widersprechen:
Hinweise: