Für BKK-Versicherte in ganz Deutschland vereinfacht sich die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zum 1. September 2023 ist der Austausch des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse weitestgehend weggefallen. Hierzu haben die Vertragspartner eine Genehmigungsfreigrenze in Höhe von 250 € eingeführt. Die Hilfsmittelabgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen.
Grundlage ist ein ein Vertrag, den der Deutsche Apothekerverband e.V. und Betriebskrankenkassen wie die BKK W&F kürzlich geschlossen haben. Er umfasst die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Applikationshilfen* für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen. Hierfür zahlen alle Betriebskrankenkassen nun einheitliche Preise. Bis dahin geltende Einzelverträge auf Landesebene und verschiedene kasseneigene Verträge werden abgelöst und vereinheitlicht.
Die vom Apothekerverband vertretenen Apotheken sichern im Gegenzug die bundesweit einheitliche Versorgungsqualität. Die vereinbarte Produktliste enthält die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Reduzierung der rund 150.000 Kostenvoranschläge pro Jahr.
Apotheken und Betriebskrankenkassen profitieren von Bürokratieabbau und Ressourceneinsparung
Für alle Beteiligten – Versicherte, Apotheken und Betriebskrankenkassen – bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, weniger Bürokratie und eine qualitativ bessere Versorgung. „Die gesparte Zeit kann in die Beratung investiert werden. Die transparenten Preise schaffen zudem Planungssicherheit, ein Gewinn für alle Beteiligten“, so Christian Ebisch, Abteilungsleiter Leistungen bei der BKK W&F.