Hochwasser-Hilfe

rettungsring

Das Hochwasser in Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern ist eine schlimme Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Folgen für Betroffene. Durch Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutsche haben nicht nur viele Menschen ihr Leben, sondern auch ihr Zuhause mit Hab und Gut verloren und sind jetzt auf Hilfe angewiesen. Die BKK W&F ist in Gedanken bei den Betroffenen und möchte unbürokratisch helfen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wurde Ihr Wohnsitz durch die Naturkatastrophe zerstört, so teilen Sie uns per Email oder telefonisch mit, dass Sie und/oder Ihre Verwandten unter der bisherigen Adresse nicht mehr erreichbar sind. Sobald es Ihnen möglich ist, informieren Sie uns bitte über Ihre aktuelle Adresse.

Über die App “Meine BKK W&F” können Sie Ihre Adresse unkompliziert ändern.

Neuausstellung

Beantragen Sie telefonisch oder per Mail eine Neuausstellung Ihrer Gesundheitskarte und wir senden diese gern auf Wunsch an eine andere Adresse (z.B. Notunterkunft, Ferienwohnung oder Verwandte)

Abrechnungsschein per Fax

Sollte bereits ein Arzttermin geplant sein, so faxen wir Ihnen gerne einen Abrechnungsschein direkt in die Arztpraxis oder in das Krankenhaus. Rufen Sie uns dazu gern an unter: 0561 51009 650

Abrechnungsschein per App

Über die App “Meine BKK W&F” können Sie einen Abrechnungsschein direkt herunterladen.

Falls Fristen für Leistungen (z. B. Pflegeeinsätze für Pflegegeldempfänger, Aufforderung zur Reha-Antragsstellung) aktuell ausstehen, können diese unbürokratisch verlängert werden. Rufen Sie uns dazu an oder kontaktieren Sie uns über Email oder nutzen Sie die App “Meine BKK W&F”.

Die Hausarztpraxis kann auch ohne elektronische Gesundheitskarte wichtige Medikamente verschreiben. Sollte Ihre Hausarztpraxis nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich an die 116 117 oder rufen Sie die in Rheinland-Pfalz die Notfallnummer der Kassenärztlichen Vereinigung an (06131 48 89 91 39).

Sie können jederzeit ein beliebiges Krankenhaus oder eine beliebige Arztpraxis aufsuchen um sich Medikamente verschreiben zu lassen. Falls Sie keine elektronische Gesundheitskarte haben sollten, so faxen wir Ihnen auf Wunsch einen Abrechnungsschein zur Arztpraxis oder ins Krankenhaus. Rufen Sie uns an unter: 0561 51009 650

 

Sind Ihre Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Höhrgerät, Pflegebett etc.) durch die Naturkatastrophe verloren, beschädigt oder unbrauchbar geworden, so kontaktieren Sie uns bitte vorab. Die BKK W&F kümmert sich um einen schnellen Ersatz ggf. auch ohne Verordnung.

In den betroffenen Gebieten dürfen Heilmittel (Massagen, Bäder, Krankengymnastik etc.) auch außerhalb der bisherigen Praxis erbracht werden.

Kann die Pflege z.B. durch den Ausfall des Pflegedienstes nicht sichergestellt werden, so kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem neuen Pflegedienst oder Pflegeheim. Bei allen Fragen um das Thema Pflege unterstützt Sie das Team der BKK W&F Pflegekasse gern (0561 51009 740).

Wenn Sie Krankengeld beziehen, Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bald endet und Sie keine Arztpraxis zur Verängerung der Arbeitsunfähigkeit aufsuchen können, so melden Sie sich zur Klärung bezüglich der Weiterzahlung des Krankengeldes bei uns. Gegebenenfalls können Sie auch telefonisch in Ihrer Arztpraxis eine Verlängerung anfragen oder eine Vertretung aufsuchen.

Ist Ihre laufende Rehabilitationsmaßnahme durch die Naturkatastrophe unterbrochen, so kontaktieren Sie uns bitte. Wir  kümmern uns anschließend um eine mögliche Neuaufnahme in einer anderen geeigneten Einrichtung.

Entstehen durch die Naturkatasrophe höhere Fahrtkosten in eine andere nächst erreichbare Einrichtung (Dialyse, Chemotherapie oder Krankenhaus), übernimmt die BKK W&F in der Zeit die Mehrkosten.

Aufgrund der Naturkatastrophe erfahren Unternehmen erhebliche finanzielle Belastungen. Falls Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig zahlen können, kontaktieren Sie uns bitte. Die BKK W&F bietet auch hier schnell und unbürokratische Hilfe.

Zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit der Naturkatastrophe haben die Bundesländer Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz steuerliche Maßnahmen getroffen:

Katastrophenerlass Nordrhein-Westphalen

Katastrophenerlass Rheinland-Pfalz

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.