Pflegeversicherung: Beitragsabschläge bei Selbstzahlern nun rückwirkend berücksichtigt

BKK W&F Pflegekasse

Zum 1. Juli 2023 hat sich die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) geändert:

  • Für Versicherte ohne Kinder erhöhte sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent.
  • Für Versicherte mit Kindern stieg er von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent (gilt auch für Versicherte ohne Kinder, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
  • Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie hat sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindert.

Korrektur für selbstzahlende Mitglieder der BKK W&F im Dezember 2023

Das Gesetz gab den Auftrag zur Entwicklung eines digitalen Verfahrens, mit dem die Daten zur Zahl der Kinder verwaltungs- und bürokratiearm von Arbeitgebern und sonstigen Stellen an die Krankenkassen übertragen werden sollen. Der Aufbau des Verfahrens wird einige Zeit in Anspruch nehmen: es wurde daher eine Frist zur Umsetzung bis zum 30. Juni 2025 definiert, so dass die Beitragsabschläge in der Regel erst rückwirkend berücksichtigt werden.

Für ihre Beiträge selbst an die BKK W&F überweisende Mitglieder konnte die Korrektur bereits jetzt vorgenommen werden – soweit uns entsprechende Nachweise bereits von den Mitgliedern selbst zur Verfügung gestellt wurden. In den vergangenen Monaten zu viel gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge wurden dabei mit aktuell fälligen Beiträgen verrechnet.

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