Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Depressed woman

Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder und nun auch dauerhaft möglich: seit dem 7. Dezember 2023 kann sich wieder per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen, wer aufgrund von leichten Erkrankungen nicht arbeiten kann. Das gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und für maximal 5 Tage.

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist.

Die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. Der Patient muss sich am Telefon allerdings authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen.

Wichtig: Versicherte haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden nach telefonischer Konsultation krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.

Eltern, die für die Betreuung ihrer kranken Kinder zu Hause bleiben, können sich ab dem 18. Dezember ebenfalls telefonisch krankmelden. Auch diese Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld kann für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Voraussetzung ist dass der Arzt das Kind kenne und die telefonische Ausstellung für vertretbar halte.

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