Neue Mehrleistung der BKK W&F für ungewollt Kinderlose
01.04.2021
In Deutschland gibt es zahlreiche kinderlose Erwachsene, rund ein Drittel davon bleibt jedoch gänzlich ungewollt kinderlos. Dabei wird für viele Betroffene eine künstliche Befruchtung zur letzten Option. Vorab gilt es den Ursachen der Kinderlosigkeit bei Frau und Mann auf den Grund zu gehen. Die BKK W&F bietet ihren Versicherten mit einem „Kinderwunschkonsil“ ein neues Beratungsangebot, das von Berufsverbänden der Frauenärzte und Reproduktionsmedizinischen Zentren entwickelt wurde.
Gemeinsam werden die Hintergründe analysiert und mögliche Ursachen der Kinderlosigkeit identifiziert. So kann zum Beispiel der Lebensstil eine spontane Schwangerschaft hindern, lässt sich aber durch Verhaltensänderungen positiv beeinflussen. Erst im zweiten Schritt wird die reproduktionsmedizinische Diagnostik eingesetzt, um bei Bedarf eine künstliche Befruchtung zu unterstützen. Das Unterstützungsangebot ist darauf ausgerichtet, die psychische und physische Belastung und die Kosten für die Betroffenen möglichst gering zu halten.
Die Infrastruktur des „Kinderwunschkonsils“ ermöglicht den gynäkologischen Praxen eine strukturierte digitale Anamnese und Datenerhebung. Kombiniert mit einer telemedizinischen Anfrage an Reproduktionsmedizinerinnen und –Mediziner werden die erhobenen Befunde geprüft und bewertet. Dabei werden die Anamnesedaten um aktuelle Daten aus einem digitalgeführten Zykluskalender der Patientin ergänzt, der für die Frauen über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist.
Das „Kinderwunschkonsil“ ergänzt den bereits bestehenden Vertrag „BKK-Kinderwunsch“. Paare können bei einer künstlichen Befruchtung über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit einem finanziellen Zuschuss der BKK W&F rechnen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.