Bonusprogramm für Erwachsene

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Bonusprogramm für Erwachsene

Mit einem Bonusprogramm einer Krankenkasse lohnt es sich gleich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität und erhält zusätzlich Geldprämien.

An beiden Bonusprogramm für Erwachsene der BKK W&F teilnehmen können alle Versicherten ab 18 Jahren teilnehmen, auch gleichzeitig. Für jüngere Versicherte bieten wir eigene Programme für Kinder- und Jugendliche an.

Häufig gestellte Fragen

In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:

  1. Teilnahme am kostenfreien ärztlichen Gesundheits-Check-up
    Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre. 
  2. Teilnahme an einer kostenfreien Krebsfrüherkennungsuntersuchung
    Frauen ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich jährliche Brustuntersuchung, 50-69 alle 2 Jahre Mammografie.
    Männer ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals.
  3. Nutzung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung
    Einmal jährlich.
  4. Nachweis von Schutzimpfungen (Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung)
    Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  5. Teilnahme an einem organisierten Früherkennungsprogramm
    Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
  6. Teilnahme an einer Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge
    Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschalluntersuchungen.

Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

  1. Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio.
  2. Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein.
  3. Teilnahme an einem Gesundheitskurse oder Kompaktprogramm.
  4. Aktives Mitglied einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe.
  5. Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.

Erwachsene erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dass Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.

Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.