Gesundheitsbewusstes Leben wird belohnt
Mit einem Bonusprogramm der Krankenkasse lohnt es sich gleich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität und erhält zusätzlich Geldprämien.
An beiden Bonusprogramm für Erwachsene der BKK W&F gleichzeitig teilnehmen können alle Versicherten ab 18 Jahren teilnehmen. Für jüngere Versicherte bieten wir ähnliche Programme für Kinder- und Jugendliche an.
Bonus für Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen (Bonus I)
Können Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr nachweisen, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen zur Erfassung von Risiken, Früherkennung und Schutzimpfungen:
- Teilnahme am kostenfreien ärztlichen Gesundheits-Check-up
Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre.
- Teilnahme an einer kostenfreien Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Frauen ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich jährliche Brustuntersuchung, 50-69 alle 2 Jahre Mammografie.
Männer ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals.
- Nutzung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung
Einmal jährlich.
- Nachweis von Schutzimpfungen (Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung)
Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
- Teilnahme an einem organisierten Früherkennungsprogramm
Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
- Teilnahme an einer Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge
Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschalluntersuchungen.
Bonus für Leistungen zur verhaltensbedingten Prävention (Bonus II)
Können Versicherte mindestens eine der folgenden Maßnahmen im Jahr 2022 nachweisen, besteht Anspruch auf einen Geldbonus in Höhe von 20 Euro je Voraussetzung für folgende Leistungen der verhaltensbedingten Prävention:
- Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio.
- Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein.
- Teilnahme an einem Gesundheitskurse oder Kompaktprogramm.
- Aktives Mitglied einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe.
- Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.
Voraussetzungen
Die Nachweise sind im BKK Bonusnachweis vom Leistungserbringer (z.B. Arzt) zu bestätigen, Eigenbestätigungen reichen nicht aus.
Der Bonusnachweis muss darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.