Bonusprogramm für Erwachsene

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Bonusprogramm für Erwachsene
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Mit einem Bonusprogramm einer Krankenkasse lohnt es sich gleich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität und erhält zusätzlich Geldprämien.

An beiden Bonusprogramm für Erwachsene der BKK W&F teilnehmen können alle Versicherten ab 18 Jahren teilnehmen, auch gleichzeitig. Für jüngere Versicherte bieten wir eigene Programme für Kinder- und Jugendliche an.

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Gesundheit beginnt mit kleinen Schritten – wir machen sie für dich einfach. Digitale Services, echte Mehrwerte, null Umwege. Entscheide dich jetzt für moderne Vorsorge, die dich wirklich weiterbringt.

Häufig gestellte Fragen

In Stufe I ab 1.1.2026 werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert (Einzelheiten zum Programm bis 31.12.2025 finden Sie im PDF zum Bonus 2025):

  1. Teilnahme am kostenfreien ärztlichen Gesundheits-Check-up
    Entweder:
    a) Gesundheits-Check-up (Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren möglich, ab 35 alle 3 Jahre) oder
    b) Screening auf Hepatitis B oder Hepatitis C -Virusinfektion oder
    c) Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas
  2. Teilnahme an einer kostenfreien Krebsfrüherkennungsuntersuchung
    Entweder:
    a) Krebsfrüherkennung nur für Frauen (ab 20 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals, ab 30 zusätzlich einmal jährlich der Brust, von 50 bis 69 alle 2 Jahre Mammografie) oder
    b) Krebsfrüherkennung nur für Männer (ab 45 einmal jährlich Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals) oder
    c) Früherkennung auf Hautkrebs oder
    d) Früherkennung auf Lungenkrebs
  3. Nutzung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung
    Einmal jährlich.
  4. Nachweis von Schutzimpfungen (Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung)
    Jede im Jahr 2026 durchgeführte Impfung wird boniert. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  5. Teilnahme an einem organisierten Früherkennungsprogramm
    Auf schriftliche Einladung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN: Männer und Frauen ab 50. gegen Darmkrebs, Frauen ab 20 gegen Gebärmutterhalskrebs.
  6. Sportmedizinische Untersuchung
    Nachweise einer Teilnahme an einer zusätzlichen Leistung zur Vorsorge nach § 12 Absatz VIII Nr. 6 der Satzung der BKK W&F)
  7. Teilnahme an einer Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge
    Untersuchungen durch Frauenärztinnen und Frauenärzte oder Beratung durch Hebammen zur Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften, serologische Untersuchungen (z.B. Rötelntest und Blutgruppenbestimmung) sowie Ultraschall.

Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

  1. Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnesstudio
  2. Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein
  3. Teilnahme an einem Gesundheitskurse oder Kompaktprogramm
  4. Aktives Mitglied einer Betriebs-/Hochschulsportgruppe
  5. Teilnahme an einer Sportveranstaltung
    Nachweis mit Teilnahmeurkunde oder Ergebnisliste

Erwachsene erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dass Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.

Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.

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