Zahnersatz ist ein Sammelbegriff für jegliche Form des Ersatzes fehlender natürlicher Zähne, beispielsweise durch festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken), herausnehmbarer Zahnersatz (Vollprothese, Klammerprothese, Teleskop-Prothese) oder Zahnimplantate.
Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Versicherte einen gesetzlichen Festzuschuss. Dieser beträgt ab dem 1. Oktober 2020 mindestens 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Sie deckt die Kosten einer Behandlung, die bei dem vorliegenden Befund als Standardtherapie definiert ist. Die Wahl einer höherwertigern Versorgung ist möglich, erhöht aber den Zuschuss nicht. Kann eine regelmäßige Vorsorge über die letzten fünf abgelaufenen Kalenderjahre belegt werden, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Werden die letzten 10 Jahre lückenlos nachwiesen, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent. Werden nur 9 der letzten 10 Jahre nachgewiesen, ist in begründeten Ausnahmefällen eine einmalige Unterbrechnung ab dem 1. Oktober 2020 folgenlos.
Eine Corona-Sonderregel gilt 2020 für Kinder und Jugendliche: wer aufgrund der Pandemie die Vorsorge im ersten Halbjahr nicht wahrnehmen konnte, verliert nicht automatisch den vollständigen Bonusanspruch.
Tipp: Sie möchten wissen, ob es einen Zahnarzt in Ihrer Umgebung gibt, der die bei Ihnen notwendige Versorgung zu einem geringeren Preis anbietet? Unter 2te-zahnarztmeinung.de finden Sie ein Vergleichsportal für Zahnersatz.