Zahnfüllungen

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Zahnfüllung
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Die beste Zahnfüllung ist keine. Für welches Material Sie sich im Fall der Fälle aber entscheiden, hängt von vielen Faktoren ab.

Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam grundsätzlich nicht mehr für neue Füllungen verwendet werden. Ihre Zahnarztpraxis muss Ihnen eine kostenfreie Alternative anbieten. Die Entscheidung über das alternative Material liegt jedoch bei der Zahnarztpraxis.

Im Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers) werden auch Kosten für aufwändigere Materialien bezahlt. Im Seitenzahnbereich zählen selbsthaftende Materialien zu der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Bei allen anderen Materialen entstehen Eigenanteile, die Sie selbst tragen.

Tipp: Im Rahmen einer besonderen Satzungsmehrleistung erstattet die BKK W&F jährlich bis zu 80 Euro für selbst finanzierte höherwertige Zahnfüllungen (maximal 60 für die erste, bis zu 20 für die zweite). Wichtig dabei: Erstattungen für professionelle Zahnreinigungen oder Leistungen der Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen -sofern diese keine Leistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung ist – werden auf dieses Budget angerechnet. Die Erstattungsunterlagen müssen bei allen Leistungen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.

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