Zahnfüllungen

Seit 2025 ist Amalgam Geschichte. Eine Alternativfüllung zahlen wir voll, für höherwertige Füllungen gibt es bis zu 150 € im Jahr aus dem Budget Zähne.

Die beste Zahnfüllung ist keine. Für welches Material Sie sich im Fall der Fälle aber entscheiden, hängt von vielen Faktoren ab.

Auf einen Blick

bis zu 150 €

pro Kalenderjahr aus Ihrem Mehrleistungsbudget Zähne – höchstens 100 Euro je Behandlung

Neu seit 15. August 2026

Die Beträge und Voraussetzungen auf dieser Seite gelten für Leistungen, die Sie ab dem 15. August 2026 in Anspruch nehmen.

Haben Sie eine Leistung vorher in Anspruch genommen, gilt dafür der bis zum 14. August 2026 gültige Rahmen. Solche Rechnungen können Sie weiterhin bis zum 31. März 2027 einreichen.

Ihr Jahresbudget 2026 erhöht sich in jedem Fall auf den neuen Betrag. Bereits erstattete Beträge rechnen wir darauf an.

Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1. Januar 2025 darf Ihre Zahnarztpraxis für neue Füllungen grundsätzlich kein Dentalamalgam mehr verwenden. Sie muss Ihnen eine kostenfreie Alternative anbieten. Welches Material das ist, entscheidet die Praxis.

Im Frontzahnbereich – den Schneide- und Eckzähnen – übernehmen wir auch aufwändigere Materialien. Im Seitenzahnbereich gehören selbsthaftende Materialien zur Kassenleistung. Sie halten ohne zusätzlichen Kleber am Zahn.

Bei allen anderen Materialien zahlen Sie einen Eigenanteil dazu.

Tipp: Höherwertige Zahnfüllungen erstatten wir Ihnen aus dem Mehrleistungsbudget Zähne – bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr, höchstens 100 Euro je Behandlung.

Das ist eine Satzungsleistung – eine Leistung, die wir zusätzlich zum gesetzlichen Katalog anbieten. Das Budget umfasst neun zahnmedizinische Leistungen insgesamt. Was Sie für eine davon nutzen, steht für die anderen nicht mehr zur Verfügung.

Reichen Sie die spezifizierte Rechnung Ihrer Zahnarztpraxis bis spätestens 31. März des Folgejahres bei uns ein. Spezifiziert heißt: Die Rechnung führt jede Leistung mit ihrem Betrag einzeln auf.

Bis zum 14. August 2026 erstatteten wir bis zu 80 Euro pro Kalenderjahr, höchstens 60 Euro je Behandlung. Das Budget umfasste fünf Leistungen statt neun.

Rechnungen für diese Leistungen können Sie bis zum 31. März 2027 bei uns einreichen.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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