Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Mitarbeitern, mit denen am 1. September 2022 ein aktives erstes Dienstverhältnis besteht, im September die Energiepreispauschale in Höhe von je 300 Euro auszuzahlen. Welche Arbeitnehmer anspruchsberechtigt sind und wie der Arbeitgeber diese refinanzieren erfahren Sie im neuen eMagazin Arbeitgeber Service Aktuell.
Neben Infos zur Erhöhung des Mindestlohns finden Sie zudem aktuelle News zu den Themen rund um Arbeitsrecht, BGM, Personalpraxis, Sozialversicherung und Steuerrecht.