Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangsgesetz – OZG) sieht vor, dass wesentliche Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden müssen. Es soll das Beantragen von Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und damit auch gesetzlichen Krankenkassen einfacher machen.
Verwaltungsleistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Seit dem 1. Januar 2023 können viele Verwaltungsleistungen auf dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat herausgegebenen Bundesportal beantragt werden. Dazu gehören auch Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wie die generelle Beantragung einer Mitgliedschaft, das Bestellen einer neuen Versichertenkarten oder die Beantragung von Mutterschaftsgeld.
Die Krankenkassen haben dabei sicher zu stellen, dass sie elektronische Anfragen zu ihren Verwaltungsleistungen über das Bundesportal genauso bearbeiten können wie direkte Anfragen an eigene Portale, insbesondere Online-Geschäftsstellen und Internetfilialen.
Technisch erfolgt dies über einen zweistufigen Prozess der Verlinkung:
- Versicherte, die einen Themenbereich auf dem Bundesportal aufrufen, können nach einer ersten allgemeinen Informationen ihre Krankenkasse auswählen und werden
- im Anschluss auf ein konkretes Antragsangebot der Krankenkasse – beispielsweise in einer Internetfiliale oder Service-App – weitergeleitet.
Tipp: Meine BKK W&F
Die BKK W&F bietet Versicherten eine Vielzahl an digitalen Leistungen an, die über die BKK Onlinegeschäftsstelle „Meine BKK W&F OGS“ beantragt werden können. Mehr Informationen finden Sie in der Webversion und in den App-Stores von Google und Apple.